Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

  1. Für das Vertragsverhältnis gelten, wenn nicht anders vereinbart, die nachstehenden Liefer-und
    Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung.
  2. Anders lautende Bedingungen des Bestellers sind für uns in keiner Weise verbindlich. Diesen wird
    hiermit widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen die
    Gültigkeit unserer Bedingungen ausschließt und wir dem nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
  3. Abweichungen von den Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
    Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Bestellers,
    Lieferungen vorbehaltlos ausführen.

2. Angebote

  1. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.
  2. Mündliche Nebenabreden, abändernde oder ergänzende Vereinbarungen haben nur dann
    Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
  3. Konstruktionsunterlagen, die wir in Form von Abbildungen, Zeichnungen etc. dem Besteller
    aushändigen, sind nur annähernd maßgebend, soweit wir sie nicht als ausdrücklich verbindlich bezeichnet
    haben. Auch Hinweise und Aussagen in diesen Unterlagen stellen keine Beschaffenheits-oder
    Haltbarkeitsgarantien dar. Wir behalten uns an sämtlichen dieser Unterlagen das Eigentums-und
    Urheberrecht vor. Der Besteller darf diese Unterlagen Dritten nicht ohne unsere vorherige
    schriftliche Einwilligung zugänglich machen.

3. Preise, Preisänderungen

  1. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager, in Euro zzgl. Mehrwertsteuer
    inkl. Verpackungskosten.
  2. Mindestauftragswert beträgt 50,00 €, darunter wird ein Mindermengenzuschlag von 25,00 Euro
    berechnet.
  3. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Es gelten die INCOTERMS in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit
    in den Bedingungen nichts anderes geregelt ist.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss
    Kostensenkungen oder –erhöhungen, insbesondere auf Grund von Materialpreisänderungen eintreten.

4. Versand

  1. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind vom Besteller zu tragen, soweit nicht
    ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Die Wahl des Versandweges und der
    Versandart liegt in unserem Ermessen.

5. Lieferzeiten

  1. Die Liefertermine und Lieferfristen sind von uns unverbindlich und annähernd angegeben.
  2. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
  3. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen im Falle von durch uns nicht vertretenden Ereignissen, wozu auch
    Streik und Aussperrungen, Strom-und Wasserausfall, Ausfall von Lieferungen unserer Zulieferer, Brand, Krieg,
    Naturereignisse und Transportschwierigkeiten zählen, soweit solche Ereignisse nachweislich auf Fertigstellung
    oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dasselbe gilt auch, wenn die Ereignisse
    während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
  4. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches oder einer Verzugsstrafe sind ausgeschlossen nach
    Angemessenheit.
  5. Sofern durch den Besteller Abnahme gewünscht wird, müssen uns die Abnahmebedingungen spätestens mit der
    Anfrage bekannt gegeben werden. Die entsprechenden Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Bestellers.

6. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind ab dem Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, oder innerhalb von
    30 Tagen netto zu bezahlen.
  2. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten oder
    Vorauszahlungen zu verlangen.
  3. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers gegen uns ist
    ausgeschlossen, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf Ansprüchen des Bestellers aus dem gleichen
    Vertragsverhältnis mit uns.
  4. Die Aufrechnung des Bestellers gegen Forderungen von uns mit seinen eigenen Forderungen ist unzulässig, es
    sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum aus dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen
    Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur
    Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte hat er uns
    unverzüglich darüber zu unterrichten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des
    Liefergegenstandes durch uns, gelten nicht als Rücktritt von einem unerfüllten Liefervertrag.
  2. Werden die von uns gelieferten waren vom Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache
    verbunden, so gilt als vereinbart, dass uns der Besteller anteilsmäßig Miteigentum im Sinne Artikel 947, Abs.1
    BGB überträgt und die Sache für uns in Verwahrung behält.
  3. Alle Forderungen des Bestellers aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, werden an uns abgetreten.
    Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherheit des Vorbehaltverkaufs in Höhe des Wertes der jeweils
    weiterveräußerten Vorbehaltsware. >

8. Gewährleistung

  1. Der Besteller verpflichtet sich, etwaige Mängel an den von uns gelieferten Materialien innerhalb von 14 Tagen
    nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln spätestens 14 Tage nach ihrer Feststellung uns gegenüber
    geltend zu machen.
  2. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich darauf, fehlerhafte Teile in unserem Ermessen unentgeltlich
    nachzubessern oder einwandfreie Teile neu zu liefern.
  3. Bei der Lieferung von Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
    Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse (Drittlieferant) zustehen.
    Gewährleistungsansprüche bei Fremderzeugnissen hat der Besteller gegen uns im Umfang dieses Abschnittes
    8 nur, soweit sich die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen den Drittlieferanten nicht durchsetzen
    lassen. Der Besteller ist zunächst verpflichtet, seine Ansprüche gegen den Drittlieferanten geltend zu machen
    und ggfs. ein obliegendes Urteil zu vollstrecken, es sei denn, der Drittlieferant ist aus tatsächlichen Gründen
    (z.B. Unmöglichkeit oder Misslingen in der Nachbesserung/Ersatzlieferung, Konkurs) nicht in der Lage
    die abgetretenen Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.
  4. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten, tragen wir nur die
    Kosten des Ersatzstückes, darüber hinaus aber keine weiteren Kosten, wie die des Transportes und des Aus-und
    Einbaus.
  5. Weitere Ansprüche des Bestellers, auch in Anspruch auf Schadenersatz, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
    entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ebenso übernehmen wir keine Gewähr für
    solche zur Verarbeitung gelieferten Materialien.

9. Rücktrittsrecht

  1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn für uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig
    unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Nichterfüllung der Leistung unsererseits.
  2. Sind wir mit unseren Leistungen in Verzug und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der
    ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt und halten wir diese
    Frist nicht ein, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
  3. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir die von ihm gestellte Nachfrist für die Ausbesserung oder
    Ersatzlieferung verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht besteht auch bei Unmöglichkeit oder Nichterfüllung
    der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
  4. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers,
    insbesondere auf Kündigung oder Minderung, sowie auf Schadenersatz jeglicher Art und zwar auch bei Schäden
    die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

10. Haftung für Nebenverpflichtung

  1. Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhaften
    Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratung, sowie anderen
    vertraglichen Nebenverpflichtungen, insbesondere Anleitungen für Bedienung und Wartung des
    Liefergegenstandes, nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche
    des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8 und 10 entsprechend.

11. Maße

  1. Technische Änderungen der in den Datenblättern angebotenen Produkte, insbesondere Maßänderungen und
    irrtümliche Maßangaben, bleiben vorbehalten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle aus dem Liefergeschäft entstehenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle
    Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und im Wechsel-und Scheckprozess, ist ausschließlich
    Prenzlau.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das deutsche Recht.

( Stand: Februar 2012 )